Alle Preise inkl. Mehrwertsteuer. Bei den ausgewiesenen Zuzahlungsbeträgen handelt es sich um den privaten Eigenanteil für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung pro Hörgerät. Voraussetzung ist ein Leistungsanspruch mit einer gültigen ohrenärztlichen Verordnung. Es fällt in der Regel eine gesetzliche Rezeptgebühr in Höhe 10€ pro Ohr bzw. pro Hörgerät an. Für Privatversicherte gilt der Privatpreis.