Infos zur Krankenkasse
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Kostenvoranschlag für die Private Krankenversicherung
Für gesetzlich versicherte
Die Gesetzlichen Krankenkassen erstatten Ihnen bei entsprechender Voraussetzung die Kosten der Hörversorgung.
weitere Infos für gesetzlich Versicherte
Hie finden Sie ein Beispiel anhand des Vertragspreises mit dem VdEK
Für ein Ohr | Für beide Ohren | |
---|---|---|
Hörgerät | 672,20 Euro | 1.194,26 Euro |
Ohrpassstücke | 32,88 Euro | 65,76 Euro |
Reparaturpauschale | 121,86 Euro | 243,72 Euro |
Summe | 826,94 Euro | 1.503,74 Euro |
die Krankenkasse übernimmt hier für beide Ohren 1503,74 EUR abzgl. Gesetzlicher Zuzahlung von 20EUR Und übernimmt somit Ihre Kosten.
Für privat versicherte
Auch die private Krankenversicherung erstattet bei entsprechender Voraussetzung den Kaufpreis der Hörgeräte.
weitere Infos für privat Versicherte
Ihre private Krankenkasse ist verpflichtet Hörgeräte anteilig zu bezahlen, wenn diese medizinisch notwendig sind und von einem HNO-Arzt verordnet wurde.
Für eine Optimale Kostenzusage können Sie bei uns einen Kostenvoranschlag beantragen.