Infos zur Krankenkasse
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Für gesetzlich versicherte
Die Gesetzlichen Krankenkassen erstatten Ihnen bei entsprechender Voraussetzung die Kosten der Hörversorgung.
Für privat versicherte
Auch die private Krankenversicherung erstattet bei entsprechender Voraussetzung den Kaufpreis der Hörgeräte.