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* Alle Preise enthalten die Mehrwertsteuer. Die angegebenen Zuzahlungsbeträge sind der Eigenanteil pro Hörgerät für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung. Um eine vollständige oder teilweise Bezuschussung zu erhalten, benötigen Sie einen Leistungsanspruch sowie eine gültige ärztliche Verordnung. Zusätzlich wird eine Rezeptgebühr von 10 € pro Ohr bzw. Hörgerät erhoben. Für Privatversicherte gelten separate Privatpreise pro Ohr bzw. Hörgerät. ** Sonderpreis für Zubehör gilt nur in Verbindung mit dem Kauf eines Hörgerätes.